Die beiden Naturschutz-Vereine in Heckendalheim

Heckendalheim ist mit zwei Vereinen im Naturschutz aktiv. Einmal die "Natur- und Vogelfreude Heckendalheim e.V." und zum anderen die "NABU-Ortsgruppe Heckendalheim e.V".

Viele Personen sind in beiden Vereinen aktiv, und die beiden Vereine veranstalten auch das meiste gemeinsam. Daher sind auch diese Web-Seiten mehrheitlich für beide Vereine gleich; aber dennoch gibt es Unterschiede. Vorstand, Satzung und Formalien sind verschieden. Hier besteht die Möglichkeit, zu der jeweiligen Unterseite zu wechseln.

NABU App Vogelwelt

Für die Vogelbestimmung war lange Zeit ein gutes Bestimmungsbuch unverzichtbar. Das ist es im Prinzip immer noch, doch das "Buch" muss heute nicht…

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Vogel des Jahres 2024

05. Oktober 2023 – Deutschland hat gewählt: Der künftige Vogel des Jahres 2024 wird der Kiebitz sein – damit löst er ab Januar den amtierenden Jahresvogel, das Braunkehlchen, ab. Fast 120.000 Menschen haben sich an der vierten öffentlichen Vogelwahl vom NABU und seinem bayerischen Partner, dem Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV), beteiligt.

Auf den Kiebitz entfielen dabei 33.289 Stimmen (27,8 Prozent), 27.404 (22,9 Prozent) auf den Steinkauz, 25.837 (21,5 Prozent) für das Rebhuhn, 23.239 (19,4 Prozent) auf die Rauchschwalbe und 10.152 (8,5 Prozent) für den Wespenbussard.

„Wieder haben weit über 100.000 Menschen aus ganz Deutschland an unserer öffentlichen Vogelwahl teilgenommen. Das Interesse an der heimischen Vogelwelt ist ungebrochen. Darüber freuen wir uns sehr“, sagt Leif Miller, NABU-Bundesgeschäftsführer.

Insekten- und Vogeltränken

Natürliche Gewässer sind vor allem in Siedlungen schwer zu finden. Vögel und Insekten sind aber auf zugängliche Wasserstellen angewiesen. Wie Sie ihnen helfen können

Offene Wasserstellen wie Wasserbehälter auf Viehweiden werden für Insekten, Vögel und andere Gartenbewohner schnell zur tödlichen Falle. Sobald der Wasserstand abgesunken ist und sie schlecht an das begehrte Nass herankommen, fallen die Tiere hinein und verenden; nicht nur unsere heimischen Singvögel, wie Amsel, Meise oder Star, die in offenen Wasserbehältern auf Wiesen und Weiden ertrinken, sondern auch junge Schleiereulen, Steinkäuze und große Greife, wie Mäusebussarde und Rotmilane. Das Risiko für viele Insekten, an Vogeltränken beim Wasser holen zu ertrinken, ist groß.  Unbehandelte Holzbretter oder Äste, die über den Rand der Wasserstelle ragen; offene Wasserbehälter sollten mit einem „Rettungs-Floß“ (schwimmende Bretter oder Baumscheiben) versehen werden oder Holzfloße ermöglichen den Ausstieg und können lebensrettend sein.

Im eigenen Garten lassen sich ohne viel Aufwand Tränken für Vögel und Insekten aufstellen. Wichtig ist, dass   Insektentränken nicht zu tief ist und einen flachen Einstieg haben.

Das oberste Gebot bei allen Tränken, ist die Sauberkeit. So sollte die Tränke mindestens einmal pro Woche gereinigt und das Wasser gewechselt werden, bei entsprechend öfter. Bei der Reinigung ist auf chemische Mittel zu verzichten.

Insektentränken stattet man am Besten mit natürlichen Materialien aus, die man unter anderem im Garten findet. Eine Mischung aus Steinen, Zweigen und Moos sind ideal, um die Tiere mit Wasser zu versorgen, ohne sie dabei in Lebensgefahr zu bringen.

Die oft empfohlene Alternative, aus optischen Gründen auch bunte Glasmurmeln zu verwenden. Diese erhitzen sich jedoch unter starker Sonneinstrahlen Murmeln so stark, dass darauf landende Insekten verbrennen.

Der ideale Standort für eine Insektentränke ist sonnig, warm und windstill - gern in der Nähe insektenfreundlicher Pflanzen.

Vogeltränken werden an heißen Tagen auch gerne als Vogelbad aufgesuchte. Dafür sollte der Behälter laut LBV etwa 2,5 bis 10 Zentimeter tief sein. Wichtig ist ein flacher Rand und ein rauer Boden, damit die Vögel Halt haben und nicht rutschen. Tränken und Vogelbäder sollen an einem katzensicheren Standort aufgestellt werden. Ideal ist ein erhöhter und leicht einsehbarer Platz, von dem aus Gefahren rechtzeitig zu erkennen sind. In der unmittelbaren Nähe sollten sich keine

Swimmingpools, Gartenteiche und Regentonnen stellen für die tierischen Gartenbewohner eine Gefahr dar. Brunnen, die über einen glattwandigen Auffangbehälter verfügen oder steilwandige Behälter, wie Regentonnen oder Zinkwannen, werden zur tödlichen Falle. Auch Pools und Teiche mit steilem oder besonders glattem Rand bzw. Ufer werden ebenso wie unverschlossene Regentonnen zur Gefahr. Einmal im Wasser gefangen, haben Tiere wie Vögel, Eichhörnchen, Maulwurf, Igel usw. keine Chance, der Falle zu entrinnen.

                                                                                                                                                                                                                                                      Quelle: NABU, LBV

Hecken zurückschneiden oder entfernen

Ein radikaler Rückschnitt oder gar das Entfernen einer Hecke ist nur in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt, damit Vögel nicht beim Brüten gestört werden. Vom 1. März bis zum 30. September ist lediglich ein "schonender Form- und Pflegeschnitt" erlaubt, sofern Sie dabei auf die in der Hecke lebenden Tiere Rücksicht nehmen.

Ein Rückschnitt der Hecke ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht unter Umständen sogar vorgeschrieben: Zum Haus gehörende Hecken dürfen nämlich nicht auf den Gehweg oder die Straße hinauswachsen, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden.

Krötenschutzzäune

Der NABU Heckendalheim betreut 2 Schutzzäune:
die Nr. 108 an der L245 Ommersheim Richtung L237 Ormesheim und
die Nr. 110 am Ommersheimer Weiher L 107 Richtung Aßweiler.

Die Auffangeimer müssen während der Wanderungszeit (ca. 4-6 Wochen) täglich kontrolliert sowie die Kröten, Molche und Frösche über die Straße getragen werden.

 

Kindergruppe "Junge Schwalben"

Darauf sind wir besonders STOLZ

Kindergruppe „Junge Schwalben" - gegründet 10.03.1987

Kinder und Jugendliche im Verein

Liebe Kinder, liebe Eltern,

gerade in der heutigen Zeit finden wir es unabdingbar, unseren Kindern einen bewussten und respektvollen Umgang mit der Natur zu zeigen und zu vermitteln. Daher werden wir Aktivitäten für diese Kinder/Jugendarbeit wieder umfangreich gestalten.

Schnupperwanderung am 3.3.2023 ab 16. 00 Uhr
Treffpunkt ist um 16. 00 Uhr am Kastanienbaum (Ortsmitte).

Alle Kinder (ab Vorschulalter) sind eingeladen mitzuwandern, die Interesse an unserer schönen Natur und Umgebung haben, keine Angst vor matschiger Kleidung und Gummistiefel kennen. Natürlich dürfen auch der Proviant, eine Taschenlampe und geeignete Kleidung nicht fehlen.

Was erwartet die Kinder/Jugendliche

Geplant sind Bach- & Bannwanderungen bei der Wissenswertes über die Natur, die Vogel- & Pflanzenwelt, aber auch über unseren Heimatort Heckendalheim vermittelt wird.

Bei Bastel & Gruppenstunden in unserem schönen Gruppenraum (Dorfgemeinschafthaus) der mit vielen Bücher und Bastelmaterialien ausgestattet ist, treffen wir uns. Dort entstehen z.B. selbst hergestellte Futterglocken, Solitärhäuser u. v. m.

Im Anschluss wollen wir noch unseren Gruppenraum vorstellen.

Geplantsind unsere Gruppenstunden vorerst 1 mal im Monat und zwar Freitags. Diese Termine werden im Mitteilungsblatt und auf der Webseite veröffentlicht.

Bei Fragen und Anregungen stehen Eva Schmitz (Mitglied der ersten Kindergruppe „Junge Schwalben" seit 1987) und Jürgen Wiesmeier (1. Vorsitzender) gerne bereit.

Wir freuen uns auf Euch
Eva & Jürgen

Drohnen stören unsere Vögel

Lebach – Aus gegebenem Anlass weist der Naturschutzbund (NABU) darauf hin, dass Multikopterflüge (sog. Drohnen) in ausgewiesenen Naturschutzgebieten bzw. NATURA-2000-Landschaftsschutzgebieten grundsätzlich verboten sind. Insbesondere zur Fortpflanzungszeit reagieren gerade störungsempfindliche Vogelarten besonders sensibel auf derartige Beeinträchtigungen, die im ungünstigsten Fall zur Brutaufgabe führen können.

Konkreter Hintergrund sind die begleitenden Umstände bei einer großen Demonstrationsveranstaltung von Mitarbeitenden eines saarländischen Automobilwerkes im vergangenen Oktober am Cloef-Aussichtspunkt an der Saarschleife. Die Kundgebung wurde von einer beauftragten Firma unter Zuhilfenahme von Multikopter-Aufnahmen dokumentiert. Das Fluggerät bewegte sich dabei auch über dem angrenzenden Naturschutzgebiet und störte nachweislich die dort lebenden Wanderfalken, wie ein Mitarbeiter der AG Wanderfalken vor Ort feststellen musste.

Ähnliches gilt auch außerhalb von Schutzgebieten, wenn uneinsichtige Hobbyflieger spektakuläre Drohnenaufnahmen an Horstplätzen streng geschützer Großvogelarten, etwa von Greifvögeln oder Störchen, aufzeichnen wollen. Auch das ist ohne entsprechende artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung, deren Beantragung hinreichend begründet sein muss, unzulässig. Entsprechende Verstöße sind insbesondere bei Vorsatz sogar strafbewehrt.

Die betreffenden Schutzgebietsflächen, die einer Flugbeschränkung unterliegen, können über die Anwendung Schutzgebietskataster des Saarlandes, abrufbar über das Geoportal Saarland, https://geoportal.saarland.de, eingesehen werden.

Für Rückfragen:

Wendelin Schmitt, Geschäftsstellenleiter, mobil 0175 4141893, E-Mail: wendelin.schmitt@NABU-saar.de

NABU Vogel-Porträts: Steckbriefe und Bilder von 314 Vogelarten in Deutschland

Wie viele Blaukehlchen brüten in Deutschland, wie balzen Kraniche und wie sehen eigentlich Kampfläufer aus? In unseren Vogelporträts haben wir viele Zahlen, Informationen und Bilder von unseren heimischen Vögeln zusammengestellt. Schauen Sie doch mal rein.

Steirischer Fanghaft (Mantispa styriaca) nach 42 Jahren wiederentdeckt

Bericht von Jürgen Wiesmeier, Vorsitzender der Natur- und Vogelfreunde Heckendalheim e.V. und der NABU OG Heckendalheim e.V.:

Dieser Augenblick - Fund, Zeit für ein Foto und auch noch einfangen - ist für mich ein Wunder. Nichts ahnend verweilte ich zu Hause im Garten, als ich aus einer Entfernung von etwa 2 m ein Insekt an der Hauswand sah, das sich dort aufrecht festhielt.
Sensibilisiert war ich bereits durch eine Beobachtung eine Woche zuvor, als ich eine „rote Ödlandschrecke“ in der Hand hielt und wieder fliegen ließ. Ich hatte zu dem Zeitpunkt keine Kamera griffbereit, also war kein Nachweis möglich. Dieter Dorda hat mich einen Tag später besucht, und wir haben uns dann gemeinsam auf die Suche gemacht, leider ohne Erfolg. Aber wir konnten zumindest einige blauflügelige Ödlandschrecken beobachten.
Das Vorhandensein des Steirischen Fanghaft dagegen konnte ich leicht nachweisen - siehe Foto. Durch eine Rücksprache mit Dieter Dorda und Andreas Werno, Delattinia e.V. - Naturforschende Gesellschaft des Saarlandes, wurde dann dieser sensationelle Fund in Kürze bestätigt.

Unvergessene Augenblicke im Leben!
Text und Foto: Jürgen Wiesmeier

 

Kommentar von Andreas Werno (Leiter des Arbeitskreises Nachtfalter, Delattinia e.V.):
Erster Nachweis vom Steirischen Fanghaft - Mantispa styriaca (PODA, 1761) im Saarland

Der „Steirische Fanghaft“ (Mantispa styriaca) ist zusammen mit dem nah verwandten „Verwechselten Fanghaft“ (Mantispa aphavexelte) einer der beiden in Mitteleuropa vorkommenden Arten. Nachdem der „Verwechselte Fanghaft“ jetzt schon mehrfach im Saarland nachgewiesen wurde, z. B. in Saarfels (2005), Nunkirchen und Reichenbrunn (2019), konnte jetzt durch Jürgen Wiesmeier an einer Hauswand der „Steirische Fanghaft“ fotografiert und belegt werden. Das ist eine kleine Sensation, denn es handelt sich nach 42 Jahren (letzter Nachweis 1978 in Nordthüringen (Utleb, 1991)) um einen bestätigenden rezenten und überprüfbaren Nachweis dieser Art in Deutschland. Damit sind im Saarland alle nördlich der Alpen bekannten Arten der Fanghafte aktuell nachgewiesen. Im Bundesland Rheinland-Pfalz gibt es mittlerweile auch einen publizierten Nachweis vom „Verwechselten Fanghaft“ vom Bausenberg bei Niederzissen.

Auffangstationen im Saarland

NiS - Naturschutz im Saarland